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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Emil Lüdemann GmbH & Co. KG mit dem Sitz in 22525 Hamburg, Kronsaalsweg 82-84 (im Folgendem kurz: Fa. Emil Lüdemann) und ihren Kunden   im Folgenden „Käufer“. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Vertragsabschluss und sind im Internet abrufbar unter www.luedemann-werkzeuge.de. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn Fa. Emil Lüdemann in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltslos ausführt.


I. Angebot und Abschluss

1. Sämtliche Angebote der Fa. Emil Lüdemann hinsichtlich der Preis-, Maß- und Ausführungsangaben sind freibleibend, d.h. sie sind nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt, sofern individuell nichts anderes vereinbart ist, erst durch die Auftragsbestätigung oder Lieferung. Ebenso bleibt die Möglichkeit des Zwischenverkaufs vorbehalten. Darstellungen und Angaben, die die Fa. Emil Lüdemann in allgemeinen Unterlagen oder auf Ihrer Webseite verwendet, haben rein informatorischen Charakter und begründen keine Beschaffungsvereinbarung.

2. Die von der Fa. Emil Lüdemann angegeben Preise verstehen sich ab Lager und ohne Berechnung der Verpackung und etwaiger Versandkosten.


II. Lieferung/Abnahme/Gefahrübergang

1. Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz Kronsaalsweg 80-84, 22525 Hamburg.


2. Versandweg und  mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.


3. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Lagers oder einer Beschlagnahme der Ware sowie bei verzögerter Abnahme mit Zugang der Nachricht der Übergabe- bzw. Versendungsbereitschaft, geht die Gefahr auf den Käufer über (EXW Incoterms 2010).


4. Ist vereinbart, dass die Ware am Sitz der Fa. Emil Lüdemann abgeholt wird, so hat der Käufer die Pflicht den Vertragsgegenstand innerhalb 5 Werktagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.


5. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes länger als 5 Werktage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 12 Werktagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und nach den gesetzlichen Regelungen Schadenersatz zu verlangen. Eine Nachfrist braucht die Fa. Emil Lüdemann nicht zu setzen, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht bereit oder imstande ist.


6. Kann die Fa. Emil Lüdemann gemäß Abs. 5 Schadenersatz beanspruchen, so beträgt dieser pauschal 15 % des Kaufpreises. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Käufer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.


III. Lieferfristen, Verzug und Eigentumsvorbehalt

​1. Soweit die Fa. Emil Lüdemann kein ausdrücklichen Liefertermin vereinbart hat, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen unverbindliche Angaben.


2. Lagerware wird unverzüglich geliefert. Bei Ware die bestellt werden muss, können keine verbindlichen Liefertermine genannt werden, diese gelten nur als ca. bzw. annähernd.


3. Die Fa. Lüdemann ist zur Teillieferungen berechtigt, es sei denn eine Teillieferung ist für den Käufer unzumutbar.


4. Von der Fa. Emil Lüdemann nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen sowie Insolvenz bei den Lieferanten und Unterlieferanten)führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Verzug der Fa. Emil Lüdemann ist ausgeschlossen, sofern sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten aus diesem oder einem mit uns bestehenden Vertragsverhältnis in Verzug befindet.


5. Nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Lieferverpflichtung eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Mit erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kommen wir in Verzug. Wird die Nachfrist überschritten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.


6. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.


IV. Zahlungsbedingungen

​1. Barverkaufsrechnungen sind sofort bar zur Zahlung fällig.
2. Fa. Lüdemann ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
3. Zahlungen werden nach §§366,367 BGB verrechnet.


V. Ansprüche bei Sachmängeln und Haftung
1. Verbraucher
Sofern der Käufer Verbraucher ist, geltend die nachfolgenden Bestimmungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

a) Soweit die Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen der Fa. Emil Lüdemann nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.


b) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Käufer und der Fa. Emil Lüdemann vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach der Äußerung der Fa. Emil Lüdemann erwarten konnten, ist die Fa. Emil Lüdemann zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.


c) Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Während der Nacherfüllung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.


d) Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.


e) Die Fa. Emil Lüdemann haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Fa. Emil Lüdemann bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet die Fa. Emil Lüdemann auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

f) Die Fa. Emil Lüdemann haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Fa. Emil Lüdemann haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1   3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

g) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

2. Unternehmer
Soweit der Käufer als Unternehmer handelt, geltend die vorstehenden Regelung in Abschnitt V 1 nicht. In diesem Fall geltend die nachfolgenden Bestimmungen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB.

a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Käufer bzw. der von dem Käufer angegebenen Lieferanschrift. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen

c) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller   unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche  vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

f) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

g) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

f) Hinsichtlich etwaiger Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

 

  • Fa. Lüdemann haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Fa. Lüdemann nur bei Schäden, die auf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden zurückzuführen sind, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Aufwendungen und für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte der Fa. Lüdemann.

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder eines Werks, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


VI. Sonstiges

1. Erfüllungsort für alle Verträge mit der Fa. Emil Lüdemann ist deren Geschäftssitz (Kronsaalsweg 80-84, 22525 Hamburg)
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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